Gerechtigkeit in Deutschland: Täter = Bewährung – Opfer = Koma

Es gibt Nachrichten, die mich wirklich rat- und sprachlos machen. Die hier ist eine solche. Der 19jährige Erdinc S. ist ein Mann, der einen anderen nach Ansicht des Gerichtes ungewollt ins Koma geschlagen und getreten hat. Er wurde nun bestraft. Seine Strafe lautet: 1 Jahr und 9 Monate. Sie wird zur Bewährung ausgesetzt. Dass er keine Bewährung verdient hätte, belegt für meine Begriffe schon die Tatsache, dass er im Moment aufgrund eines anderen Gewaltaktes einsitzt. Ich hatte hier schon mehrfach über diesen Erdinc S. geschrieben. (weiterlesen …)

Wer hat die Zuständigkeit für NS-Verbrecher?

Der mutmaßliche NS-Verbrecher Iwan Demjanjuk sollte an die deutschen Behörden ausgeliefert werden. Er war 1952 in die USA emigriert. Im April 1988 wurde er in Israel zum Tode verurteilt.

Der Oberste Gerichtshof Israels hob dieses Urteil jedoch mit der Begründung auf, dass nicht bewiesen wäre, ob Demjanjuk identisch mit dem Gesuchten (“Iwan der Schreckliche”) sei.  Demjanjuk reiste nach seiner Freilassung (7 Jahre waren seitdem vergangen) wieder in die USA. Er erhielt seine amerikanische Staatsangehörigkeit, die ihm aufgrund des Prozesses in Israel aberkannt worden war, wieder zurück.

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