An Springer und “Welt” Online: Roman Herzog war auch Präsident des Bundesverfassungsgerichtes!

Roman Herzog hält die EZB-Politik für grundgesetzwidrig  Das tut so mancher und wenn es ein ehemaliger Bundespräsident sagt, wiegt es natürlich doppelt schwer. Oder so. Was ich jedoch erstaunlich finde, ist die Tatsache, dass in dem kleinen Welt - Artikel nicht einmal erwähnt wird, dass Herzog auch lange Jahre Richter beim Verfassungsgericht war und schließlich (ab 1987) dessen Präsident.

Damit kommt Herzogs Aussage doch noch ein wesentlich höheres Gewicht zu. Unsere Qualitätspresse macht Ferien.

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